Rauchwarnmelder

Die Rauchwarnmelderpflicht besteht für alle Wohnungen ab dem 01.01.2017. Um sicherzustellen, dass man im Schadensfall alarmiert wird, sind mindestens die Schlafräume und die Flure (Rettungswege) mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für die Wartung und jährliche Kontrolle der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer verantwortlich.

Meine Leistung besteht aus drei Bereichen: der Lieferung, der Montage und der Inbetriebnahme der Rauchwarnmelder.
Darüber hinaus empfehle ich einen Wartungsvertrag und die optionale Instandsetzung.

I. Installation

Montage und Inbetriebnahme
Die Montage erfolgt nach DIN 14676 als Klebe- oder Schraubmontage und unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Ausführung nach VOB
  • Anzahl und Anbringung nach Vorschrift
  • Wahlweise zusätzliche Installationsorte für optimalen Schutz
  • Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
  • Mieterservice – die Planung und Durchführung der Arbeiten in Mietobjekten übernehmen wir auf Wunsch
  • Dokumentation der Installationsorte und –termine

II. Wartung

Grundleistung
Die Wartung wird gemäß DIN 14676 sowie den weitergehenden Herstellerrichtlinien durchgeführt und beinhaltet

  • die Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung mit Rauchkammertest
  • Dokumentation
  • Fristen- und Terminverwaltung

III. Instandsetzung

Bei der Installation sichern wir eine Lebensdauer von 10 Jahren zu. Diese bezieht sich auf den Melder und die Batterien. Bei Funktionsstörungen sind die Überprüfungen von Funktionsstörungen sowie der Ersatz defekter Melder bei Bestehen eines Wartungsvertrages selbstverständlich kostenfrei.

Die Preise für die Rauchwarnmelder und die Wartung erfolgt auf Anfrage.